FACHANWÄLTIN für Familienrecht
Ob Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt sowie Sorgerecht – ich vertrete Sie immer unter Berücksichtung der aktuellen Rechtslage im Familienrecht.
Bereits seit 1996 vertrete ich Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei setze ich auf ein vertrauensvolles und offenes Miteinander – denn erst wenn mir alle Fakten bekannt sind, kann eine ausführliche Beratung erfolgen.
Ich vertrete Sie gerne in folgenden Angelegenheiten
• Scheidungsverfahren sowie Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft
• Vermögensauseinandersetzungen
• Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
• Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• Sorgerecht und Umgangsrecht
• Vaterschaftsfeststellungsverfahren u. v. m.